Einwohnermeldeamt

Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzte sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde nach § 58 c Soldatengesetz jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.

 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperre können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

Gemeinde Angelburg

Bürgerbüro

Bahnhofstr. 1

35719 Angelburg

 

Zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr,

Mittwoch 13.30 bis 15.00 Uhr und

Donnerstag von 13.30 bis 18.00 Uhr

 

vornehmen.

 

Angelburg, 01.10.2024

gez.

Schwarz,

Bürgermeister