Datenübermittlung der Meldebehörde an Adressbuchverlage verhindern - Übermittlungssperre beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde AngelburgVerfahrensablauf
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.
Voraussetzungen
Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Eintragung ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Anträge / Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Verena BallaFachdienstleitung FD I.11 - Bürgerservice
- Frau Sarah SimonBürgerbüro / Vorzimmer / Friedhofswesen / Liegenschaften