Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Annette JägerFachbereichsleitung FB III - Bauverwaltung Angelburg-Steffenberg
- Frau Sarah SimonBürgerbüro / Vorzimmer / Friedhofswesen / Liegenschaften
- Frau Stephanie SpiesBauverwaltung Angelburg-Steffenberg