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Nachrichten & Informationen

03. Aug 2022 / von Timo Jacobi

Am 01. August 2022 beging Frau Daniela Hermann ihr 25jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeinde Angelburg.

Sie ist seit 1997 als Erzieherin in der kommunalen Kindertagesstätte tätig.

In einer kleinen Feierstunde gratulierten Bürgermeister Thomas Beck und die Leiterin der Kindertagesstätte Kerstin Debus.

 

Allgemeinverfügung soll Austrocknung von Gewässern verhindern

Kreis untersagt Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen

27. Jul 2022 / von Timo Jacobi

Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt mit einer Allgemeinverfügung bis auf weiteres die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen (sogenannte oberirdische Gewässer). Denn wegen der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen fehlenden Niederschläge haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt.

Diese Regelung gilt auch für die Wasserentnahme durch Eigentümer von Grundstücken, die an oberirdische Gewässer angrenzen. Auch Personen, die für die Nutzung dieser Grundstücke berechtigt sind (Anlieger), sind von dieser Regelung betroffen. Die Nichtbeachtung der Untersagungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Entnahmeverbot gilt nicht für Personen, die eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums zur Wasserentnahme besitzen.

Mit der Allgemeinverfügung möchte der Kreis verhindern, dass die Gewässer austrocknen und Umwelt und Natur weiter Schaden nehmen. Denn die anhaltende Trockenheit und die seit Wochen fehlenden Niederschläge haben für sehr niedrige Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen gesorgt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisherigen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird, darunter auch die Tier- und Pflanzenwelt. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verstärkt diese Gefahr erheblich. Die Untersagung bezweckt ferner, vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser sowie das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten.

Grundlage der Allgemeinverfügung des Kreises als Untere Wasserbehörde ist das Wasserhaushaltsgesetz.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.lkmb.de abrufbar. Sie findet sich unter der Rubrik „Politik & Gremien“, Unterpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“.

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