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23.02.2022 11:46

Im Rahmen des zweiten Zukunftspakets zur Überwindung der Corona-Pandemie haben Vereine, Gruppen und Initiativen ab sofort die Möglichkeit, Fördermittel für die Weiterführung ihrer ehrenamtlichen Arbeit beim Landkreis Marburg-Biedenkopf zu beantragen.

Die Zuwendungen können zwischen 50 und 500 Euro betragen.

Durch die Fachdienste Bürgerbeteiligung und Ehrenamtsförderung sowie Kultur und Sport des Landkreises werden insbesondere Maßnahmen zur Digitalisierung unterstützt. Darunter fallen zum Beispiel Ausgaben für die technische Ausstattung, für Softwarelösungen oder für die Teilnahme an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen. Darüber hinaus können Vereine, Gruppen und Initiativen auch Hilfen beantragen, wenn ihre Angebote Corona bedingt weiterhin ruhen oder stark eingeschränkt sind und die Ausgaben nicht durch Einnahmen gedeckt werden können. So können beispielsweise Zuschüsse für die Ausgaben von Chorleiter*innen gewährt werden, solange noch keine Proben stattfinden oder für laufende Mietzahlungen, obwohl keine Nutzung möglich ist.

Beantragt werden können die Mittel schriftlich über das beigefügte Antragsformular. Das Antragsverfahren ist bewusst einfach gehalten, um den Aufwand bei den Antragstellenden zu minimieren. Welche Maßnahmen im Einzelnen gefördert werden, wer antragsberechtigt ist und was es sonst zu beachten gilt, können Sie in den ebenfalls beigefügten Förderbedingungen und dem Merkblatt nachlesen.

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