Gemeinde Angelburg

Abschaffung der Kinderreisepässe

Neu ausgestellte Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, haben gegenüber dem Reisepass eine eingeschränkte Nutzbarkeit. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil die Kinderreisepässe oder in der Gültigkeit verlängerte Kinderreisepässe an der Grenze nicht anerkannt werden, hat der Bundestag am 7. Juli 2023 einen Gesetzentwurf, der u.a. den Kinderreisepass abschafft, verabschiedet.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland den Kinderreisepass oder den verlängerten Kinderreisepass als Reisedokument anerkennt, sollten rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise), eingeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Der Kinderreisepass, den es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, wird durch einen elektronischen Personalausweis oder Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Diese beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Erst danach sind Ausweise zehn Jahre gültig.

Außerdem kann der elektronische Reisepass für weltweite Reisen genutzt werden. Der deutsche Reisepass macht Reisen in 190 Staaten visafrei möglich.

Für Kinder unter zehn Jahren gelten beim Passbild auch künftig weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Bis dahin muss das Kind nicht selbst unterschreiben.

Bei Kindern bis zu einem Alter von fünf Jahren ist außerdem keine Prüfung der Biometrietauglichkeit des Passbilders erforderlich, bis zum siebten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke erfasst.