11.02.2025
Aktuelle Infos der Gemeindekasse Angelburg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Thema „Gemeindeabgaben und Steuerbescheide“ ist nicht gerade eins der beliebtesten… Das ist uns durchaus bewusst!
Allerdings möchten wir es als Gemeinde Angelburg deshalb trotzdem nicht versäumen, die Bewohner, Haus- und Grundstückseigentümer in Angelburg über den bevorstehenden Versand der Bescheide zu Gemeindeabgaben zu informieren.
In den nächsten Tagen gehen Ihnen zunächst die Becheide für Wasser- und Abwassergebühren und die Grundsteuer B zu. Die Basis für die Grundsteuerveranlagung ist der vom Finanzamt (bereits in einem separaten Verfahren) ermittelten Grundsteuermessbetrag.
Für Sie wichtig zu wissen ist:
- Es kann vorkommen, dass Sie mehrere Bescheide erhalten (z.B. wenn Sie zwei Wohnungen in einem Haus haben).
- Die Fälligkeit für diesen ersten „Durchlauf“ an Gebühren-Bescheiden (inkl. Grundsteuer B) ist der 15.03.2025!
- Die Bescheide für die Grundsteuer A werden zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr zugestellt. Das Fälligkeitsdatum für diese wird der 15.08.2025 sein!
Bitte merken Sie sich diese Termin bereits jetzt vor!
Natürlich kann es auch sein, dass mal ein Grundsteuerbescheid fehlerhaft (z.B. mit falschem Hebesatz) ausfällt. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, richten Sie bitte Ihren schriftlichen Widerspruch an die
Gemeinde Angelburg, Bahnhofstraße 1, 35719 Angelburg
Bitte beachten Sie außerdem: Einsprüche gegen fehlerhafte GrundsteuerMESSbescheide müssen ausschließlich an das
Finanzamt Marburg-Biedenkopf, Verwaltungsstelle Biedenkopf, Im Feldchen 2, 35216 Biedenkopf
gerichtet werden!
Falls Sie Fragen zu Ihrem Abgabenbescheid haben sollten, hilft Ihnen gerne unsere Mitarbeiterin der Gemeindekasse Petra Acker-Hofmann weiter (Telefon: 06464-9166-61 oder E-Mail an: petra.acker-hofmann@finanzservice-as.de)
Vielen Dank, dass Sie bis hierher durchgehalten haben! ;-)